Liebe Mitglieder, liebe Mannschaftsverantwortliche,
wir haben gewartet und gehofft, dass es bei den 2G-Regelungen für Sportveranstaltungen bleibt. Dem ist nun nicht so. Wir haben auf die offizielle Verordnung vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gewartet, diese liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.
Der Thüringer Volleyball-Verband e.V. richtet sich in diesem Fall nach den Veröffentlichungen des Landessportbundes Thüringen e.V. (LSB). Wie auf den Seiten des LSB zu lesen, gibt es weitere Corona-Verschärfungen.
Nachzulesen sind diese hier.
Dementsprechend müssen wir euch darauf hinweisen, dass ab sofort im Trainings- und Wettkampfbetrieb die 2G+ Regelungen anzuwenden sind. Geimpfte und Genesene müssen somit nun ein negatives Testergebnis vorweisen.
Auszug von der Homepage des LSB:
Zur Dokumentation empfehlen wir, die (hoffentlich negativen) Tests mit den jeweiligen Trikotnummern zu versehen und diese zu fotografieren. Somit könnt ihr die Ergebnisse problemlos dokumentieren. Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 8 Thür SARS-CoV-2-lfS-MaßnVO ist neben dem Antigen-Schnelltest durch ein Testzentrum und ein PCR-Test ebenfalls ein Selbsttest durch Anwendung eines medizininischen Laien zulässig.
Weiterhin gilt, dass alle Teams, die auf Grundlage der genannten Regelungen nicht am Spielbetrieb teilnehmen können, die Spieltage aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt durchführen können.
Wir bedanken uns für euer Verständnis und freuen uns, wenn trotz der erschwerten Umstände möglichst viele Spiele stattfinden können.
Bleibt gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Christopher Röder-Rehberg
Liebe Vereinsvertreterinnen, liebe Vereinsvertreter, nachdem wir am gestrigen Donnerstag, 18.11.2021 die neuen Festlegungen aus der internen Beratung vom 17.11.2021 veröffentlich haben, ist zwischenzeitlich die Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 18. November 2021 Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) mit Wirkung zum heutigen 19.11.2021 in Kraft getreten. Gemäß der nun vorliegenden Allgemeinverfügung müssen wir einen Teil der getätigten Festlegungen korrigieren.
Ergänzung und Korrektur der Festlegungen zum Spielbetrieb
2G Informationen zum Spielbetrieb - geänderte Fassung (19.11.2021)
Christopher Röder-Rehberg Geschäftsführer
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