Athletikpläne des DVV

Der Deutsche Volleybal Verband e.V. hat für alle Vereine an der Basis ein Athletikprogramm entwickelt, das auch ohne große Trainingszeiten und Materialien durchgeführt werden kann. Ziel ist es eine verbesserte athletische Ausbildung in der "Breite" hinzubekommen. Für die Inhalte ist ausschließlich der Deutsche Volleyball Verband e.V. verantwortlich. Bei Fragen und Problemen wendet euch daher bitte direkt an den DVV. 


pdf Zusatzinformationen Athletikplan DVV.pdf

pdf Plan 1 Vorbereitender Athletikplan DVV.pdf

pdf Plan 2 Vorbereitender Athletikplan DVV.pdf

pdf Plan 3 Vorbereitender Athletikplan DVV.pdf

pdf Plan 4 Vorbereitender Athletikplan DVV.pdf

pdf Plan 5 Vorbereitender Athletikplan DVV.pdf

pdf Plan 6 Vorbereitender Athletikplan DVV.pdf

pdf Plan 7 Vorbereitender Athletikplan DVV.pdf

pdf Plan 8 Vorbereitender Athletikplan DVV.pdf

pdf Plan 9 Vorbereitender Athletikplan DVV.pdf


Videos auf Youtube:

Athelikpläne DVV - Videos

News | Jugend

Zusammenfassung Infoveranstaltung "Spielbetrieb unter Coronabedingungen"

TVV | News Spielbetrieb

Im Folgenden erhalten Sie die Präsentation der Infoveranstaltung zum Thema "Spielbetrieb unter Coronabedingungen" vom 26.09.2021.

Hiermit möchte der TVV seinen Vereinen eine Übersicht an die Hand geben, aus welcher ersichtlich wird, was in welcher Warnstufe zu beachten ist. Zudem erhalten Sie hier die Videoaufzeichnung der Veranstaltung. 

Präsentation Infoveranstaltung vom 26.09.2021

Vorwegnehmen möchten wir das Thema 3G-Nachweise an Spieltagen: 

Das Präsidium des TVV hat sich in Rücksprache mit dem Landessportbund Thüringen darauf verständigt, dass es bei der Anwendung der 3G-Regelungen (ab Warnstufe 1) ausreichend ist, wenn der oder die jeweilige Mannschaftsverantwortliche dem ausrichtenden Verein eine schriftliche Erklärung vorlegt, dass von allen teilnehmenden Mannschaftsmitgliedern ein Nachweis vorliegt, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Per Unterschrift bestätigt der, bzw. die Mannschaftsverantwortliche, dass die notwendigen Nachweise vorgelegt wurden. Somit entfällt für den Ausrichter eines Spieltages die Kontrolle der Nachweise und der Ausrichter darf sich darauf verlassen, dass keine falschen Aussagen getroffen werden. Das Vertrauen und die Ehrlichkeit stehen hier im Vordergrund, nicht wissentlich falsche Angaben zu machen. Dies soll und wird den Aufwand für alle reduzieren, davon ausgehend, dass alle Volleyballer und Volleyballerinnen hier an einem Strang ziehen.  

Anhänge:

Anhang Eindämmungserlass

Anhang Hinweise zum Sportbetrieb

Anhang Infektionsschutzkonzept

Anhänge:

2021_TVV Covid Vortrag.pdf (756 kB)

veröffentlicht am Freitag, 1. Oktober 2021 um 10:05; erstellt von Röder-Rehberg, Christopher
letzte Änderung: 11.11.21 10:42

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