Der Kreisspielbetrieb wird durch die einzelnen Kreisverbände organisiert und betreut. 
Hier findet ihr eine Schnellübersicht, die Einzelnen Kreisverbände mit ihren Spielbetrieben findet ihr im Seitenbaum rechts.

Spiele

Samstag, 2. März 2024

09:30
VfB 1919 Vacha e.V. I VfB 1919 Vacha e.V. I
0:2
VC Marksuhl m Volleyballclub Marksuhl 1
0:2
09:31
VC Marksuhl w Volleyballclub Marksuhl 2
0:2
VV Werratal e.V. BaSa Volleyballverein Werratal e.V. Bad Salzungen
0:2
09:32
VfB 1919 Vacha e.V. II VfB 1919 Vacha e.V. II
0:2
VV Werratal e.V. BaSa Volleyballverein Werratal e.V. Bad Salzungen
0:2
09:33
VfB 1919 Vacha e.V. III VfB 1919 Vacha e.V. III
0:2
VC Marksuhl m Volleyballclub Marksuhl 1
0:2
09:34
VfB 1919 Vacha e.V. III VfB 1919 Vacha e.V. III
1:2
VC Marksuhl w Volleyballclub Marksuhl 2
1:2
09:35
VfB 1919 Vacha e.V. II VfB 1919 Vacha e.V. II
0:2
VfB 1919 Vacha e.V. I VfB 1919 Vacha e.V. I
0:2

News | Jugend

Festlegungen zum Umgang mit der 2G-Regelung im Spielbetrieb

TVV | Corona-Informationen

Update 26.11.2021

Liebe Mitglieder, liebe Mannschaftsverantwortliche,

wir haben gewartet und gehofft, dass es bei den 2G-Regelungen für Sportveranstaltungen bleibt. Dem ist nun nicht so. Wir haben auf die offizielle Verordnung vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gewartet, diese liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.

Der Thüringer Volleyball-Verband e.V. richtet sich in diesem Fall nach den Veröffentlichungen des Landessportbundes Thüringen e.V. (LSB). Wie auf den Seiten des LSB zu lesen, gibt es weitere Corona-Verschärfungen. 

Nachzulesen sind diese hier. 

Dementsprechend müssen wir euch darauf hinweisen, dass ab sofort im Trainings- und Wettkampfbetrieb die 2G+ Regelungen anzuwenden sind. Geimpfte und Genesene müssen somit nun ein negatives Testergebnis vorweisen. 

  • Testung vor dem Training
  • Testung vor dem Spiel

Auszug von der Homepage des LSB: 

2G+ (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen und Nachweis eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 per Antigenschnelltest, PCR-Test oder Test mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren)
  • für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen
Im Fall der Durchführung eines Selbsttests muss dieser durch die sich selbst testende Person vor Ort unter Beobachtung von Mitarbeitern oder von beauftragten Personen von Einrichtungen, Veranstaltern, anbietenden Personen oder Dienstleistern durchgeführt werden.

Zur Dokumentation empfehlen wir, die (hoffentlich negativen) Tests mit den jeweiligen Trikotnummern zu versehen und diese zu fotografieren. Somit könnt ihr die Ergebnisse problemlos dokumentieren. Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 8 Thür SARS-CoV-2-lfS-MaßnVO ist neben dem Antigen-Schnelltest durch ein Testzentrum und ein PCR-Test ebenfalls ein Selbsttest durch Anwendung eines medizininischen Laien zulässig.

Weiterhin gilt, dass alle Teams, die auf Grundlage der genannten Regelungen nicht am Spielbetrieb teilnehmen können, die Spieltage aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt durchführen können. 

Wir bedanken uns für euer Verständnis und freuen uns, wenn trotz der erschwerten Umstände möglichst viele Spiele stattfinden können. 

Bleibt gesund. 

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Röder-Rehberg


Update 19.11.2021

Liebe Vereinsvertreterinnen, liebe Vereinsvertreter,

nachdem wir am gestrigen Donnerstag, 18.11.2021 die neuen Festlegungen aus der internen Beratung vom 17.11.2021 veröffentlich haben, ist zwischenzeitlich die

Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 18. November 2021
Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)


mit Wirkung zum heutigen 19.11.2021 in Kraft getreten.

Gemäß der nun vorliegenden Allgemeinverfügung müssen wir einen Teil der getätigten Festlegungen korrigieren.
 

Ergänzung und Korrektur der Festlegungen zum Spielbetrieb

2G Informationen zum Spielbetrieb - geänderte Fassung (19.11.2021)

Christopher Röder-Rehberg
Geschäftsführer


Am Mittwochabend, 17.11.2021 hat sich das Präsidium kurzfristig mit dem Landesspielwart und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle zusammengefunden, um über die Art und Weise der Fortführung des Wettkampf- und Ligaspielbetriebes zu beraten.

Wir alle stehen vor der Herausforderung, in dieser angespannten Zeit Lösungen zu finden, wie wir unserer Sportart Volleyball nachgehen können. Unser Sport ist es, der uns alle vereint, kämpfen wir gemeinsam dafür, dass wir weiterhin trainieren, spielen und zusammenkommen können. Der Sport hat neben gesundheitlichen Aspekten die große Aufgabe des sozialen Miteinanders.

Es ist nicht verboten zu spielen, also nutzen wir unser Recht zu spielen.

Im Folgenden werden wir die einzelnen Punkte aufführen und die damit verbundenen Festlegungen zum Spielbetrieb erläutern. Zu beachten ist, dass es eine Differenzierung von Kindern und Jugendlichen zu Erwachsenen gibt.

Die Festlegungen treten ab sofort in Kraft.

Alle in der Folge getroffenen Festlegungen beruhen auf Vertrauen und das Interesse gemeinsam den Volleyballsport ausüben zu wollen.

Gemäß der Festlegungen der Landesregierung müssen alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen 2G-Nachweis erbringen. D.h. sie müssen vollständig geimpft oder genesen sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche, die am regelmäßigen Testverfahren der Schulen teilnehmen. Hierzu zählen auch Berufsschüler. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche zählt im Jugend-, wie auch im Erwachsenenspielbetrieb. Ebenso ausgenommen sind Personen, welche aufgrund von Vorerkrankungen, Risikofaktoren oder ähnlichem nicht in der Lage sind sich impfen zu lassen, diese benötigen eine Bescheinigung durch ihren Arzt welche das bestätigt. Diese Personen müssen mindestens einen Schnelltest durchführen, welcher nicht älter als 24h sein darf. Diese Tests können in offiziellen Testzentren, unter dem vier Augen Prinzip mit dem Mannschaftsverantwortlichen oder wenn es der Ausrichter so im Vorfeld kommuniziert hat, vor Ort mit einem eigens mitgebrachten Selbsttest durchgeführt werden.

Trainer, Betreuer, Zuschauer müssen auch auf Jugendveranstaltungen entsprechende 2G- Nachweise erbringen.

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Umsetzung der Festlegungen so unbürokratisch und praktikabel wie möglich zu halten. Es haben alle Vereine und Mannschaften bereits genug zusätzliche Aufgaben in der Überprüfung, Einhaltung und Umsetzung der Hygienemaßnahmen. Wir alle müssen flexibel reagieren und uns gegenseitig unterstützen, dann ist es unserer Ansicht nach auch möglich, den Wettkampfbetrieb aufrechtzuerhalten.

Im Namen des Präsidiums und des Landesspielwartes
Christopher Röder-Rehberg
Geschäftsführer

Anhänge:

Ergänzung und Korrektur der Festlegungen zum Spielbetrieb des.pdf (141 kB)
2G Informationen zum Spielbetrieb_Änderung 20211119.pdf (144 kB)

veröffentlicht am Donnerstag, 18. November 2021 um 14:13; erstellt von Röder-Rehberg, Christopher
letzte Änderung: 26.11.21 14:59