Thüringer Volleyball-Verband e.V.
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Vereinsregister Nummer: 160286
Legitimation: Vereinsregister: 286/22.05.2002, Amtsgericht Erfurt
Geschäftsführer: Christopher Röder-Rehberg 

Alle Fotos der TVV-Homepage sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht wie es im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt ist, schützt den Urheber des Werkes, d.h. den menschlichen Schöpfer des Fotos. Eine Veröffentlichung ohne schriftliche Genehmigung und Quellenangabe ist nicht gestattet.

Auszug aus dem UrhG:

Urheberrecht

Nach § 7 UrhG ist Urheber eines Werkes dessen Schöpfer. In der Regel ist dies der Fotograf. Er ist derjenige, der für die gestalterischen und technischen Umstände verantwortlich ist. Auch wenn das Werk im Auftrag des Bestellers geschaffen worden ist, ist der Schöpfer des Werkes der Urheber, nicht der Auftraggeber. Diesem stehen keine Rechte zu, außer ihm werden Nutzungsrechte (§§ 31 ff. UrhG) eingeräumt.

Was für Rechte können Anderen eingeräumt werden?

Der Urheber hat zunächst das Recht darüber zu entscheiden, ob sein Bild überhaupt veröffentlicht werden soll. Weitere Rechte sind vor allem das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Ausstellung. Geschieht eine dieser Nutzungen ohne seine Zustimmung, kann er rechtlich dagegen vorgehen. Er kann verlangen, dass die konkrete Form der Verwertung unterlassen wird und evtl. Schadensersatzansprüche geltend machen (§ 97 UrhG). Außerdem kann er Auskunft darüber verlangen, wo und in welchem Umfang das Bild veröffentlicht wurde (§ 101a UrhG).

Wie kann der Fotograf sein Urheberrecht verwerten?

Der Urheber kann einem Dritten das Recht zur Verwertung übertragen und im Gegenzug ein Entgelt dafür verlangen. Um Streitigkeiten über den Umfang der Verwertung vorzubeugen, sollten die Rechte und Pflichten der Parteien im Vorfeld umfassend geregelt werden.

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